- Politik
- Mieterhöhungen
Das Miethöhegesetz bestimmt Möglichkeiten und Grenzen der Vermieter
Das Miethohegesetz (MHG) bietet Vermietern nach Modernisierungsmaßnahmen zwei Möglichkeiten zur Mieterhöhung: Sie können nach § 3 MHG bis zu 11 Prozent der Kosten auf die Miete umlegen oder die Miete der nunmehr modernisierten Wohnung auf die ortsübliche Höhe bei vergleichbarem Wohnraum anheben, wie das § 2 MHG vorsieht. Es sind sogar beide Maßnahmen nebeneinander zulässig, wenn die einjährige Wartefrist oder die 30 Prozent-Kappungsgrenze nicht im Wege stehen. Zu diesem etwas komplizierten mietrechtlichen Problem habe ich einige Fragen, die sicher auch andere Mieter interessieren dürften.
Hubert M., Prenzlau
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.