Lücken im Rentenversicherungskonto?

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Frühere DDR-Bürger sollten nach Empfehlung der Volkssolidarität so schnell wie möglich eine Kontenklärung bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. In den meisten Fällen ist das die Deutsche Rentenversicherung. Bei der Kontenklärung wird festgestellt, welche Rentenansprüche der Antragsteller bereits nachweisen kann und für welche Zeiten noch Unterlagen fehlen.
Die Rentenversicherer verlangen anhand von Originalunterlagen einen lückenlosen Nachweis für das Arbeitsleben ab Ende der Schulzeit, zum Beispiel mit Versicherungsausweis oder Lohnbescheinigung. Die Versicherungsdaten sind erst seit 1992 automatisch über die jährlichen Arbeitgebermeldungen gespeichert. Ausbildung, Wehrdienst oder Kindererziehungsjahre werden mit einberechnet. Eine Antragstellung per Post ist ebenfalls möglich.
Wer Lücken in seinem Rentenversicherungskonto feststellt, sollte also rasch handeln. Denn: Wenn dieses nicht vollständig ist oder Nachweise fehlen, kann das bei der späteren Rente zu finanziellen Einbußen führen. Eile ist vor allem dann angebracht, wenn Verdienstnachweise aus den Jahren vor 1992 fehlen. Der Grund: Alle Arbeitgeber und Rechtsnachfolger von DDR-Betrieben sind nur noch bis zum 31. Dezember 2006 gesetzlich verpflichtet, die alten Lohnunterlagen aufzubewahren. Nach diesem Termin können sie vernichtet werden und sind dann nur noch schwer bis gar nicht zu beschaffen.
In der Regel gehen die jährlichen Entgelte aus DDR-Zeiten zwar aus den Einträgen in den grünen Sozialversicherungsausweisen hervor. Dennoch sollte jeder überprüfen, ob zum einen auch wirklich alle Arbeitsjahre ausgewiesen und zum anderen, ob die Jahresverdienste in der richtigen Höhe eingetragen wurden. Zusätzliche Nachweise über den Bruttoverdienst zu DDR-Zeiten - z. B. Gehaltsbescheinigungen - sind dann erforderlich, wenn bis zum Februar 1971 mehr als 600 Mark pro Monat verdient oder vom März 1971 bis zum Dezember 1976 Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt und mehr als 1200 Mark pro Monat verdient wurden.
Versicherte, denen entsprechende Nachweise fehlen, sollten sich zunächst an den ehemaligen Arbeitgeber bzw. dessen Rechtsnachfolger wenden. Es gibt aber auch private Firmen, die alte Lohnunterlagen liquidierter Betriebe der DDR aufbewahren und (teils gegen Bezahlung) Lohnbescheinigungen erstellen. Einer der größten Anbieter archivierter Lohnunterlagen ist die Iron Mountain DISOS GmbH. Das Archiv- und Dokumentationszentrum (ADZ) Thüringen befindet sich in Erfurt, das von Sachsen-Anhalt in Magdeburg, und das Sächsische hat seinen Sitz in Klingenberg. Lohnunterlagen der SDAG Wismut befinden sich in Aue und die der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) in Brieske bzw. Bitterfeld. Unterlagen von Wehrpflichtigen der ehemaligen NVA, die vor dem 1. September 1959 geboren wurden, lagern in Strausberg. Selbstverständlich hilft auch der Rentenversicherungsträger bei der Beschaffung fehlender Versicherungsunterlagen.
So verfügt die Deutsche Rentenversicherung über eine umfangreiche Datenbank, aus der hervorgeht, wo Lohnunterlagen vieler ehemaliger DDR-Betriebe und deren Zweigstellen lagern. Können nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten trotzdem keine Nachweise vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit, die betreffenden Zeiten und Entgelte glaubhaft zu machen.
Dafür sollten alle Unterlagen, die sachdienliche Hinweise enthalten, vorgelegt und umfangreiche Angaben zur Beschäftigung gemacht werden. Für Zeiten bis zum 31. Dezember 1991 können auch Zeugen benannt oder eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

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