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Angestellte dürfen demnächst wieder mitreden

Verfassungsrichter kippen ein CDU-Gesetz zur Personalvertretung Sachsen

Von Hendrik Lasch, Leipzig Drastische Einschränkungen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Sachsens, die von der CDU 1998 durchgesetzt wurden, hat das sächsische Verfassungsgericht wieder gekippt. Schon während der Urteilsverkündung konnten die Gewerkschaftsvertreter auf den Zuschauerbänken des Saals 115 im Leipziger Gerichtsgebäude ihre Freude kaum zügeln. Von einer »großen Niederlage für Inn...

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