Ansprüche auf Rückgabe bezweifelt

Münchener Kunstfund

Die von den Nazis als entartet beschlagnahmten Bilder im Besitz des Kunsthändler-Sohns Cornelius Gurlitt gehören ihm nach Einschätzung des Zollkriminalamts (ZKA) rechtmäßig. Das Nachrichtenmagazin »Focus« und »Bild am Sonntag« zitierten aus einem ZKA-Bericht an das Bundesfinanzministerium, dass diese 315 Kunstwerke »ausschließlich aus staatlichen und städtischen Museen bzw. Landesmuseen stammen«. Deshalb dürften »Rückgabe/Restitutionsansprüche der ehemaligen Eigentümer nicht durchsetzbar sein«. Es sei auch zweifelhaft, dass Gurlitt wegen hinterzogener Einfuhrumsatzsteuer angeklagt werde.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 79-jährigen Gurlitt wegen des Verdachts der S...


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