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Jobcenter muss Fahrtkosten zahlen

Mainz. Hartz-IV-Empfänger können Fahrtkosten für regelmäßige Facharztbesuche unter Umständen bei ihrem Jobcenter geltend machen. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden, wie es am Dienstag mitteilte (Az.: S 15 AS 1324/10). Geklagt hatte ein Mann, der wegen einer schweren Traumastörung in fachärztlicher Behandlung in Frankfurt am Main war. Seinen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten mit öffentl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/914733.jobcenter-muss-fahrtkosten-zahlen.html

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