Freispruch wegen Aufrufs zum Schottern aufgehoben

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Celle. Der Thüringer LINKE-Abgeordnete Frank Kuschel muss sich wegen eines Aufrufs zum »Schottern« von Bahngleisen bei Castor-Transporten erneut vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Celle habe den Freispruch des Amtsgerichts Lüneburg aufgehoben, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht betrachtet bereits den Aufruf zum Schottern im Internet als Straftat. Dagegen wurde das generelle Versammlungsverbot während eines Castortransportes 2011 in Karlsruhe als verfassungswidrig eingestuft. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Das Verbot galt auch für friedliche Proteste, hätte aber nur bei einem polizeilichen Notstand erlassen werden dürfen, hieß es. dpa/nd

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