Anschlussbeiträge verjähren erst nach 25 Jahren

Bis Ende 2015 dürfen die Wasser- und Abwasserzweckverbände Altanschließer noch abkassieren

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.
Die rot-rote Koalition beschloss im Landtag eine Verjährungsfrist für Beitragszahlungen von Altanschließern. Die Hoffnung auf einen nun einkehrenden Rechtsfrieden scheint sich aber nicht zu erfüllen.

Müssen Grundstücksbesitzer für nach der Wende erfolgte Investitionen in Wasserwerke und Kläranlagen zahlen, wenn sie bereits vor dem Ende der DDR an Trinkwasserleitung und Kanalisation angeschlossen waren? Ja, sagte die Vorgängerregierung aus SPD und CDU. Ja, sagte das Landesverfassungsgericht.

Aber nicht, wenn der Beitragsbescheid Ende 2015 noch nicht eingegangen ist, beschloss jetzt der Landtag durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Damit wurde auf die richterliche Forderung reagiert, dass solche Nachforderungen nicht bis in alle Ewigkeit verschoben werden dürfen. Nach der Wende mussten zunächst nur die Neuanschließer Beiträge berappen.

Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) sagte, nunmehr seien »die Interessen aller Seiten zu einem gerechten Ausgleich« gelangt. Die Oppositionsparteien CDU, FDP und Grüne lehnten die neue Fristenregelung ab, die CDU scheiterte mit ihrem Anliegen, die Verjährungsfrist schon Ende 2014 enden zu lassen.

Mit der Absicht, auf Wunsch der Kommunen eine Verjährungsfrist im Jahr 2020 zu setzen, war die SPD bereits im Vorfeld bei ihrem Koalitionspartner LINKE auf Widerstand gestoßen. Die nun gefundene Lösung sei »ein Beitrag zum Rechtsfrieden«, denkt Innenminister Holzschuher. Tatsächlich ist aber keine der beteiligten Seiten so richtig zufrieden.

»Gerechtigkeit sieht anders aus«, findet Peter Ohm, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Besonders enttäuscht zeigte er sich darüber, dass die LINKE dagegen gestimmt hatte, Musterverfahren zu erleichtern. Solche Verfahren seien nach geltender Rechtslage bereits möglich, hatte die Koalition abgewiegelt. Nach Darstellung Ohms wird eine Verjährung erst Ende 2015 vielen Betroffenen nichts nutzen. »Nur einige wenige Grundstückseigentümer werden dann vielleicht das Glück gehabt haben, dass die Verantwortlichen in ihren Zweckverbänden bisher unfähig gewesen sind, bestandskräftige Satzungen zu erlassen und Beitragserhebungen durchzuführen.« Die einzige gerechte und rechtlich saubere Lösung wäre laut Ohm gewesen, auf Anschlussbeiträge zu verzichten und bereits gezahltes Geld zu erstatten.

Auch Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsfirmen sind zu Zahlungen aufgefordert. Maren Kern vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen meint, eine »Verjährungsfrist von de facto 25 Jahren schafft nur neue Not«.

Davon lässt sich der Innenminister nicht beirren. Die Bürger erhalten die Sicherheit, dass es einen Schlussstrich gebe, argumentiert er. Zugleich werde »das Interesse der Kommunen an einer ordnungsgemäßen Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge gesichert«.

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