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Anschlussbeiträge verjähren erst nach 25 Jahren

Bis Ende 2015 dürfen die Wasser- und Abwasserzweckverbände Altanschließer noch abkassieren

Die rot-rote Koalition beschloss im Landtag eine Verjährungsfrist für Beitragszahlungen von Altanschließern. Die Hoffnung auf einen nun einkehrenden Rechtsfrieden scheint sich aber nicht zu erfüllen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/915701.anschlussbeitraege-verjaehren-erst-nach-jahren.html

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