Mainz muss für Fahrt zur Privatschule nicht zahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

Mainz. Die Stadt Mainz muss einer Privatschülerin die Kosten für die Fahrt zur Schule künftig nicht mehr erstatten. Das Verwaltungsgericht wies nach Sprecherangaben die Klage der Viertklässlerin gegen eine Klausel ab, mit der die Stadt die Zahlungskürzung begründet hatte. Demnach ist die Fahrtkostenerstattung für Privatschüler, deren Schule nicht in dem Bezirk oder im Nachbarbezirk ihres Wohnsitzes liegt, eine freiwillige Leistung der Stadt. (Az. 6 K 755/13.MZ) dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal