Mainz muss für Fahrt zur Privatschule nicht zahlen
Mainz. Die Stadt Mainz muss einer Privatschülerin die Kosten für die Fahrt zur Schule künftig nicht mehr erstatten. Das Verwaltungsgericht wies nach Sprecherangaben die Klage der Viertklässlerin gegen eine Klausel ab, mit der die Stadt die Zahlungskürzung begründet hatte. Demnach ist die Fahrtkostenerstattung für Privatschüler, deren Schule nicht in dem Bezirk oder im Nachbarbezirk ihres Wohnsitzes liegt, eine freiwillige Leistung der Stadt. (Az. 6 K 755/13.MZ) dpa/nd
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