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Mängelbeseitigung zumutbar
Baurecht
Wohnungseigentümer hatten vom Bauträger Vorschuss für die Sanierung der feuchten Außenwände von Keller und Tiefgarage verlangt. Erfolglos hatte dieser mehrfach versucht, die Wände nachträglich zu verpressen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/916189.maengelbeseitigung-zumutbar.html
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