Bestrafung für Freier von Zwangsprostituierten

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Berlin. Freiern in Deutschland droht künftig eine Strafe, wenn sie bewusst die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Dieses Vorhaben gehört zu einer Reform des Prostitutionsgesetzes, die die Große Koalition Anfang kommenden Jahres auf den Weg bringen will. Das bestätigte am Montag der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl. Eine generelle Bestrafung von Freiern werde abgelehnt, betonte er. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es dazu: »Wir werden nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern auch gegen diejenigen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen, vorgehen.« dpa/nd

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