Kein Ausgleich für schlechte Physiknoten

Gericht: Erdkunde ist keine Naturwissenschaft

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Trier. Mangelhafte Noten in naturwissenschaftlichen Fächern kann ein angehender Abiturient in Rheinland-Pfalz nicht mit guten Noten in Erdkunde ausgleichen. Denn das Fach Erdkunde gehöre zu den Gesellschaftswissenschaften, entschied das Verwaltungsgericht Trier nach einer Mitteilung vom Montag (Az.: 5 K 643/13.TR). Damit wurde die Klage eines Schülers an einem Trierer Gymnasium abgewiesen, der gegen seine Nichtversetzung in die 13. Klasse geklagt hatte. Er hatte wegen schlechter Noten in Physik die Grundfachqualifikation nicht erreicht. Erreichen wollte er, dass Erdkunde als Naturwissenschaft gewertet wird, weil er dort eine gute Note hatte. Der Lehrplan belege eindeutig, dass in Erdkunde vor allem gesellschaftswissenschaftliche Inhalte vermittelt würde, begründeten die Richter. Auch in anderen Bundesländern werde Erdkunde den Gesellschaftswissenschaften zugeordnet. Gegen die Entscheidung könne vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung eingelegt werden, hieß es. dpa/nd

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