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Grundhaltung gegen die Grundordnung

Im zweiten Anlauf legen die Länder am Dienstag ihren Antrag auf ein NPD-Verbot dem Verfassungsgericht vor

2003 scheiterte der von Bund und Ländern vorgelegte Verbotsantrag gegen die NPD schon vor einer Sachentscheidung. Nun wird sich zeigen, wie hoch Karlsruhe bei Parteienverboten die Hürde legt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/916917.grundhaltung-gegen-die-grundordnung.html

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