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Renovierung der Wohnung

Bundesgerichtshof

Der BGH prüft derzeit erneut, wann beim Auszug Bohr- und Dübellöcher vollständig entfernt werden und unter welchen Voraussetzungen Mieter Renovierungskosten anteilig zahlen müssen. Das Urteil soll demnächst verkündet werden.

Im Fall sollte der Ex-Mieter alle Bohr- und Dübellöcher bis zur Unkenntlichkeit verschließen und gebohrte Kacheln fachgerecht ersetzen. Ausnahme sei nur, wenn bei Mietbeginn notwendige Gegenstände fehlten. Der BGH ließ bereits durchblicken, dass ihm diese Regelung zu eng ist: »Danach wären Dübel für Regale oder schwere Bilder nicht mehr erlaubt«, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/916941.renovierung-der-wohnung.html

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