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Bei Hartz-IV-Kürzung ist Anhörung Pflicht
Urteile auf einen Blick
Ohne eine Anhörung dürfen Jobcenter Hartz-IV-Beziehern nicht die Leistung kürzen. Diese ist bei der Kürzung bereits bewilligter Hilfeleistungen notwendig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Oktober 2013.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/917657.bei-hartz-iv-kuerzung-ist-anhoerung-pflicht.html
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