Teilweise Wiederholung von Funke-Prozess
Karlsruhe/Oldenburg. Der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke muss teilweise wiederholt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag und hob den Freispruch des Oldenburger Landgerichts von 2012 auf. Damit folgte die Kammer einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wirft Funke vor, dass er sich 2007 als damaliger ehrenamtlicher Vorsteher des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands eine Feier vom Verband habe mitfinanzieren lassen. dpa/nd
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