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Wochen-Chronik

15. Dezember 1983 Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht erklärt das Volkszählungsgesetz vom Vorjahr in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Das Gericht beanstandet nicht den vorgesehenen Umfang der Datenerhebung, sondern die Form der Durchführung. Die ursprünglich für den 27. April vorgesehene Volkszählung war 14 Tage vor dem geplanten Termin nach einer einstweiligen Verfügung des ...

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