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Jobcenter dürfen weiter Jobcenter heißen
Neustadt. Die dem Englischen entlehnte Bezeichnung »Jobcenter« verstößt nicht gegen der Grundsatz des Deutschen als Amtssprache. Ein Mann scheiterte am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt mit dem Versuch, gegen die Verwendung des Begriffes zu klagen. Das Gericht ließ die Klage des Ludwigshafeners wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zu (Az: 4 K 918/13.NW). S...
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