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Kein Rathausputz zum Hungerlohn

Neues Vergabegesetz in Niedersachsen schreibt Mindestlohn vor

Seit Mittwoch dürfen das Land Niedersachsen und seine Kommunen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die 8,50 Euro Mindestlohn garantieren.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/919547.kein-rathausputz-zum-hungerlohn.html

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