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Kein Rathausputz zum Hungerlohn
Neues Vergabegesetz in Niedersachsen schreibt Mindestlohn vor
Seit Mittwoch dürfen das Land Niedersachsen und seine Kommunen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die 8,50 Euro Mindestlohn garantieren.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/919547.kein-rathausputz-zum-hungerlohn.html
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