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Bewerberin erhält von EKD Entschädigung

Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Werk der EKD muss einer nicht berücksichtigten Stellenbewerberin eine Entschädigung aufgrund einer Benachteiligung aus Gründen der Religion zahlen, teilte das Arbeitsgericht am Montag in der ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/920029.bewerberin-erhaelt-von-ekd-entschaedigung.html

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