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Kein Hartz-IV-Zuschuss zur Zahnspange
Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel
Jugendliche in Hartz-IV-Familien müssen sich bei kieferorthopädischen Behandlungen - wie Zahnspangen - auf das medizinisch Notwendige beschränken. Neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen besteht in der Regel kein Anspruch auf weiteres Geld vom Jobcenter, wie das Bundessozialgericht (BSG) am 12. Dezember 2013 entschied (Az. B 4 AS 6/13 R). Die obersten Sozialrichter in Kassel w...
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