Urteil zu Selbstständigkeit entlastet Bundestag

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Berlin. Der Bundestag hat sich vor Gericht erfolgreich gegen den Vorwurf gewehrt, einen früheren Mitarbeiter scheinselbstständig beschäftigt zu haben. Der heute 41-jährige Mann sei zwischen 2000 und 2009 als «freier Mitarbeiter» in der «mobilen Öffentlichkeitsarbeit» des Parlaments eingesetzt und somit auf selbstständiger Basis tätig gewesen, teilte das Berliner Sozialgericht am Mittwoch mit. Die Rentenversicherung hatte zuvor die Ansicht vertreten, dass der Mitarbeiter seinerzeit abhängig beschäftigt gewesen sei. Gegen diese Auffassung klagte die Bundestagsverwaltung mit der Begründung, der Mitarbeiter sei eine Honorarkraft gewesen, für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden mussten. epd/nd

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