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Keine Vorlage eines Erbscheins bei Banken und Sparkassen
BGH-Urteil zu Erbnachweisen
Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Banken und Sparkassen dürfen zukünftig nicht mehr auf die Vorlage eines Erbscheins pochen. Erben können sich vielmehr auch durch ein eröffnetes notarielles Testament ausweisen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/921511.keine-vorlage-eines-erbscheins-bei-banken-und-sparkassen.html
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