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Opferrente vor Gericht

Das Verfassungsgericht verhandelte über Opferpension und Haftentschädigung eines Mannes, der in der DDR inhaftiert war und zur Informantentätigkeit gezwungen worden sein soll.

Bei der Aberkennung von DDR-Opferrenten wegen Mitarbeit beim MfS oder anderen DDR-Sicherheitsorganen müssen Behörden prüfen, ob die IM-Tätigkeit freiwillig erfolgt ist. Das hat das brandenburgische Verfassungsgericht am Freitag in Potsdam entschieden. Bei der Rückforderung solcher Leistungen müssten Betroffene zudem gemäß europäischer Menschenrechtskonvention auch vor Gericht angehört werden. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/922021.opferrente-vor-gericht.html

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