Schlemmers Enkel unterliegt
Bauhaus-Rechtsstreit
Ein Enkel des Künstlers Oskar Schlemmer ist im Rechtsstreit um die Exponate einer Ausstellung am Bauhaus Dessau gescheitert. Das Bauhaus darf weiter 18 umstrittene Kostüme zeigen, die brasilianische Studenten in Anlehnung an Schlemmers Werk erarbeitet hatten. Das Landgericht Dessau wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung von C. Raman Schlemmer am Montag zurück. Nach Ansicht des Enkels sind die Kostüme nicht ausreichend als Kopien deklariert. Dadurch hatte er das postmortale Persönlichkeitsrecht seines Großvaters verletzt gesehen.
Diese Bedenken teilte das Landgericht nicht. Oskar Schlemmer sei seit 70 Jahren tot, und nach solch einer langen Zeit stehe ihm das postmortale Persönlichkeitsrecht nicht mehr zu, begründete eine Gerichtssprecherin die Entscheidung. Und selbst wenn das Persönlichkeitsrecht noch Bestand gehabt hätte, habe das Bauhaus mit der Präsentation in der Ausstellung »Mensch Raum Maschine. Bühnenexperimente am Bauhaus« nicht dagegen verstoßen. Die Nachbildungen seien in ausreichender Art und Weise als freie Interpretationen gekennzeichnet. Das Urteil ist der Gerichtssprecherin zufolge noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung beim Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in Naumburg ist möglich.
Nach Ansicht des Bauhauses waren die Kostüme stets ausreichend als studentische Arbeiten deklariert. Oskar Schlemmers Enkel argumentierte, die 18 Figurinen verzerrten das Werk seines Großvaters. Sie seien minderwertige, geradezu karikatureske Reproduktionen. Beim Besucher entstehe der Eindruck, es handele sich bei den Exponaten um Originale von Schlemmers Werk »Triadisches Ballett«. Die Originalkostüme befinden sich in Schlemmers Geburtsstadt Stuttgart. Dort war das Ballett 1922 uraufgeführt worden. dpa/nd
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