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E-Gesundheitskarte laut Ministerium rechtens

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat der Darstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) widersprochen, die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstoße gegen geltendes Recht. »Die eGK verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist diese nutzlos«, sagte eine Ministeriumssprecherin am Dienstag. Sie verwies dazu auf eine Vereinbarung zwischen KBV und dem Spitze...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/923006.e-gesundheitskarte-laut-ministerium-rechtens.html

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