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Rücklage eindeutig aufführen
Grunderwerbsteuer
Bei einem Wohnungskauf ist keine Grunderwerbsteuer auf die Instandhaltungsrücklage zu entrichten. Der Eigentümerverband Haus & Grund weist darauf hin, die Rücklagen im Kaufvertrag eindeutig aufzuführen.
Die Erwerber einer Eigentumswohnung müssen auf vorhandene Rücklagen für Instandhaltungen keine Grunderwerbsteuer zahlen, so der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. »Wohnungskäufer sollten daher unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Verkäufer und dem Notar klären, dass im Kaufpreis enthaltene Rücklagen nicht zum Immobilienkaufpreis zählen und damit auch nicht in die Bemes...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/923363.ruecklage-eindeutig-auffuehren.html
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