Galgenfrist bis zum 1. August 2014

SEPA-Umstellung

  • Lesedauer: 2 Min.
Anfang Januar schlug unverhofft die Nachricht ins Kontor: Die für 1. Februar 2014 geplante Einführung von SEPA, das neue europäische Zahlverfahren, wird verschoben, und zwar um weitere sechs Monate. Dazu bedarf es jedoch noch der Zustimmung der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments.

Die EU-Kommission sieht große Probleme mit dem bisherigen Termin. Für EU-Kommissar Michel Barnier sei die Umstellungsrate von den nationalen auf das einheitliche europäische Zahlverfahren »nicht hoch genug«, um einen reibungslosen Übergang zum 1. Februar 2014 zu gewährleisten. Die Entscheidung sei bedauerlich, es solle aber verhindert werden, dass es zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr komme.

Unterschiede bei Umstellung

Angaben vom Jahresende zufolge waren in den Eurostaaten rund 64 Prozent aller Geldüberweisungen, aber erst 26 Prozent aller Einzugsermächtigungen im SEPA-Format abgewickelt. Als Vorreiter glänzten laut Angaben der Europäischen Zentralbank Finnland, Slowenien und die Slowakei. Deutschland verzeichnete im dritten Quartal 13,9 Prozent, Frankreich hingegen 57 Prozent.

Der Aufschub solle nun verhindern, dass Nicht-SEPA-Zahlungen blockiert werden. Andererseits teilt die EU-Kommission mit, dass Mitgliedstaaten, die bereits komplett umgestellt hätten, Überweisungen im alten Format ab Februar stoppen könnten.

Bis zum 1. August sollen deshalb noch beide Zahlweisen gelten, erst dann wird das SEPA-Verfahren endgültig Pflicht. Das heißt dann fortan: Alle Kontonummern werden auf das 22-stellige IBAN-Format umgestellt. Das betrifft private wie Geschäftskonten gleichermaßen.

Angst muss man vor dem Zeichenwurm nicht haben: Am Anfang steht DE (für Deutschland). Es folgt eine zweistellige Prüfziffer. An die schließt sich die auch bislang bekannte Bankleitzahl (z. B. 10050000 für Berliner Sparkasse) an. Nun folgt die jeweilige zehnstellige Kontonummer.

Nun kann man sich streiten, ob dieser kontinentale Aufwand nötig ist oder nicht. Auch muss die Zukunft Auskunft geben, ob das Ziel, den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu vereinfachen, erreicht wird.

Übergangsfrist bis 2016

Für den deutschen Bürger ändert sich bis zum 1. Februar 2016 erst einmal nichts. In dieser Übergangsfrist haben beide Zahlverfahren Gültigkeit. Daueraufträge für Strom, Miete, Telefon werden automatisch umgestellt. Einzugsermächtigungen wie von den Stadtwerken und von Vereinen, die ihre Kunden und Mitglieder über die Umstellung auf SEPA-Lastschrift informieren, behalten ihre Gültigkeit. Das gilt auch für den Rundfunkbeitrag. Die Rente wird schon seit Monaten im neuen Verfahren überwiesen.

Inzwischen dürften auch die Zeichenwürmer bekannt sein, denn sie sind auf jedem Kontoauszug wie auch im Online-Banking und auf allen neueren Bank- bzw. Sparkassenkarten aufgeführt. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal