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Der Arbeitsort ist im Arbeitsvertrag geregelt
Wenn Mitarbeiter ohne vorherige Absprache versetzt werden
Der Streitfall: In den Arbeitsverträgen von etwa zehn Mitarbeitern - in diesem Fall ist das die Hälfte der Gesamtmitarbeiterzahl - steht als Dienstort X. Nun verlegt der Arbeitgeber den Dienstort in den nächsten drei Monaten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/923729.der-arbeitsort-ist-im-arbeitsvertrag-geregelt.html
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