Entscheidung über Pflicht zum Elternunterhalt

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Mittwoch ein Grundsatzurteil zur Frage verkünden, unter welchen Voraussetzungen Eltern ihren Anspruch auf Unterhaltszahlungen verwirkt haben. Im konkreten Rechtsstreit lehnt es der erwachsene Sohn ab, Rechnungen für seinen Vater zu begleichen, der 27 Jahre lang den Kontakt mit ihm verweigert hatte. Der Vater aus Bremen war im Alter von 89 Jahren in ein Heim gezogen. Die Stadt kam zunächst für die Kosten auf, forderte aber nach dem Tod des Mannes 9022 Euro vom Sohn zurück. epd/nd

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