Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Das Steuergeheimnis gilt auch für Finanzbeamte

Innenrevision erbrachte eine hohe Zahl unberechtigter Zugriffe auf Daten

In einer Welt, die Vermögen und Einkommen wie intime Geheimnisse behandelt, ist der unberechtigte Blick in Steuerunterlagen ein Rechtsverstoß. Unberechtigt können auch Finanzbeamte sein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/923993.das-steuergeheimnis-gilt-auch-fuer-finanzbeamte.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.