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Fällt nun auch die Drei-Prozent-Hürde?

Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil über Deutschlands Sperrklausel zur Europawahl

  • Jochen Neumeyer
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am heutigen Mittwoch, ob die in Deutschland geltende Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl im Mai gegen die Chancengleichheit kleiner Parteien verstößt.

Der juristische Streit um die Europawahl gleicht dem Rundlauf beim Tischtennis: Nach der Europawahl 2009 hatten Wähler wegen der damals geltenden Fünf-Prozent-Hürde Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Richter des zweiten Senats erklärten die Sperrklausel für verfassungswidrig - und spielten damit den Ball Richtung Bundestag: Die Details der Europawahl darf jeder Mitgliedsstaat selbst regeln, und deshalb musste das deutsche Gesetz geändert werden. Anstelle der rechtswidrigen Fünf-Prozent-Hürde legten die Abgeordneten eine neue Hürde fest, diesmal bei drei Prozent. Es dauerte nicht lange, bis der Ball wieder im Karlsruher Feld landete: 19 Gruppierungen klagten beim Bundesverfassungsgericht, von der Piratenpartei über die Freien Wähler bis zu Grauen Panthern und NPD.

Am heutigen Mittwoch wird Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle das Urteil verkünden, und es ist damit zu rechnen, dass es das Hin und Her fürs erste beendet. Das ist schon aus Termingründen zu erwarten - die Europawahl findet in Deutschland am 25. Mai statt. Was also wird rauskommen? Gewichtige Stimmen hatten sich in der mündlichen Verhandlung im Dezember für den Erhalt der Klausel ausgesprochen, unter anderem EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD). Der Fraktionsjustiziar der CDU/CSU im Bundestag, Helmut Brandt (CDU), brach dennoch mit der ungeschriebenen Regel, dass vor Gerichtsentscheidungen alle Beteiligten nach außen Optimismus in eigener Sache demonstrieren: Im »Spiegel« zeigte er sich skeptisch, ob es bei der von seiner Partei mitgetragenen Drei-Prozent-Hürde bleibt.

Zuversichtlich hingegen gibt sich der Vorsitzende der Piratenpartei, Thorsten Wirth. »Ich gehe ganz sicher davon aus, dass die Drei-Prozent-Hürde kippen wird - aber auch davon, dass die Piratenpartei das nicht nötig hätte«, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. »Das Europaparlament muss nicht fürchten, dass es handlungsunfähig wird. Auch kleinere Parteien schließen sich Fraktionen an.« Nach den Berechnungen des Bundeswahlleiters wären ohne Sperrklausel 2009 sieben weitere Gruppierungen aus Deutschland in das Europäische Parlament eingezogen: Freie Wähler, Republikaner, Tierschutzpartei, Familien-Partei, Piraten, Rentner-Partei und die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei). Ein kompletter Wegfall der Klausel könnte den kleinen Parteien zusätzlich Auftrieb geben. Grund ist der »Kippschalter-Effekt«: Sperrklauseln halten Wähler von vermeintlich chancenlosen Parteien ab; wenn aber die Aussicht besteht, dass eine Partei es ins Parlament schafft, wird sie für viele erst richtig wählbar.

Hinzu kommt die geringere Wahlbeteiligung bei Europawahlen. »Das begünstigt Kleinparteien, die ihre Anhänger besser mobilisieren können«, sagt der Göttinger Parteienforscher Stephan Klecha. Sorgen um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments muss man sich seiner Ansicht nach nicht machen: »Das hängt nicht davon ab, ob Deutschland ein oder zwei Parteien mehr entsendet - sondern davon, wie sich das Parlament organisiert«, meint Klecha. dpa/nd

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