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Pressevertrieb verstößt gegen Kartellrecht

Düsseldorf. Der Bundesverband der Buch- und Presse-Großhändler darf einem Urteil zufolge die Konditionen mit den Verlagen nicht mehr zentral aushandeln. Das zentrale Verhandlungsmandat verstoße gegen europäisches Kartellrecht, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch in zweiter Instanz. Das Mandat verhindere einen Rabatt- und Konditionenwettbewerb zwischen den Presse-Grossisten und...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/925348.pressevertrieb-verstoesst-gegen-kartellrecht.html

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