Pressevertrieb verstößt gegen Kartellrecht

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Düsseldorf. Der Bundesverband der Buch- und Presse-Großhändler darf einem Urteil zufolge die Konditionen mit den Verlagen nicht mehr zentral aushandeln. Das zentrale Verhandlungsmandat verstoße gegen europäisches Kartellrecht, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch in zweiter Instanz. Das Mandat verhindere einen Rabatt- und Konditionenwettbewerb zwischen den Presse-Grossisten und den Verlagen. Das Gericht untersagte dem Bundesverband auch, einzelne Grossisten aufzufordern, individuelle Verhandlungen zu verweigern. dpa/nd

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