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Gericht: NPD-Provokation am 27. Januar ist zu ertragen
Das Bundesverwaltungsgericht erhöht die Schwelle für ein Verbot rechtsextremistischer Aufmärsche an Gedenktagen gegen den Faschismus
Neonaziaufmärsche an Gedenktagen gegen den Faschismus? Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass dies allein mit dem Hinweis auf das Anliegen des Gedenktages nicht zu verbieten ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/925387.gericht-npd-provokation-am-januar-ist-zu-ertragen.html
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