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Tebartz strafrechtlich wohl nicht schuldig

Limburg. Im Prüfbericht zu den explodierenden Baukosten für die Limburger Bischofsresidenz werden Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst offenbar keine Verstöße gegen staatliche Gesetze oder Vorschriften nachgewiesen. »Es ist ausschließlich das Kirchenrecht betroffen«, zitierte die »Welt am Sonntag« einen der Verfasser des Prüfberichtes. Zu möglichen Schlussfolgerungen aus dem Bericht sagte der Verf...

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