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Seit 2014 gelten neue Pauschbeträge
Fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes
Seit Jahresbeginn gelten neue Pauschbeträge für die fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes (ALG). Im erweiterten Bemessungszeitraum dürfen nicht mehr als 150 Tage mit Arbeitsentgelt enthalten sein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/925897.seit-gelten-neue-pauschbetraege.html
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