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Eingekesselt. Bericht aus Frankfurt

Das Grundrechtekomitee hat eine Analyse über die Blockupy-Aktionstage 2013 vorgelegt

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Polizei bestimmt, wie eine Demonstration verläuft, kritisiert das Grundrechtekomitee in einem Bericht zum Polizeikessel bei Blockupy 2013.

Am Tag zuvor hatte es geregnet. Turnschuhe waren durchgeweicht, die Füße knatschten in nassen Socken. Mehrere Stunden wurde die Blockade der Europäischen Zentralbank (EZB) am 31. Mai 2013 in Frankfurt am Main aufrechterhalten, bevor am Mittag die Sonne hervorkam. Für den 1. Juni hatte das Blockupy-Bündnis eine Demonstration durch die Innenstadt angekündigt. Familien, Gewerkschafter, Parteimitglieder und Politaktivisten versammelten sich am Vormittag, um gegen die Krisenpolitik der Troika zu demonstrieren. Nach dem Wettermix am Vortag trugen sie Sonnenbrillen, wasserdichte Jacken und Regenschirme.

Zwanzig Minuten nach dem Start blieb die Demo plötzlich stehen. Die Polizei hatte rund 1000 Menschen an der Spitze des Zuges eingekesselt. Es wurde einer der am längsten bestehenden Kessel in der Geschichte Deutschlands. Fast zehn Stunden mussten einige Demonstranten in der schmalen Hofstraße hinter dem Schauspiel Frankfurt ausharren - ohne Toilette, ohne Essen oder Getränke, dank ihrer Regenschirme aber immerhin mit einem Schutz gegen die unerwartet prall aus einem wolkenlosen Himmel herunter strahlende Sonne.

Schnell kam der Verdacht auf, dass der Kessel schon lange vorher an dieser Stelle geplant war und die Polizei die Demonstranten nie hatte an der EZB vorbeilaufen lassen wollen. Das nahm das Komitee für Grundrechte und Demokratie zum Anlass für einen Bericht zur Demonstrationsbeobachtung der Blockupy-Aktionstage 2013. »Es liegt wesentlich in den Händen der Polizei, wie eine Demonstration verläuft«, resümiert das Grundrechtekomitee. »Sie kann provozieren und eskalieren, die Versammlung bedrängen und verhindern, dass die vorgetragenen Inhalte Raum in der Öffentlichkeit bekommen.« Eine Kritik am konkreten Vorgehen der Polizei bleibe stets verkürzt ohne Kritik an einer Politik, die die Grundrechte systematisch missverstehe.

Dazu gehört auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8, GG): Dieses ist verfassungsmäßig geschützt, wie das Bundesverfassungsgericht unter anderem in seinem Brokdorf-Urteil von 1985 noch einmal unterstrich. Demnach enthalten Versammlungen »ein Stück ursprünglich-ungebändigter Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren«.

Das Versammlungsrecht schließt den Gebrauch von Waffen ausdrücklich aus - was in einer Demokratie selbstverständlich ist. Nun wurde aber der Begriff der Schutz- oder Passivbewaffnung eingeführt, wenn Demonstranten Gegenstände mit sich führen, die sie vor Angriffen der Polizei schützen (könnten). »Wann ein Bürger im Sinne dieses Gesetzes vermummt ist, bleibt eine offene Definitionsfrage«, kritisiert das Grundrechtekomitee. In Frankfurt führte die Polizei gerade Regenschirme und Sonnenbrille als verbotene Gegenstände zur Vermummung und Passivbewaffnung an. Auch die Begründung des Innenministeriums, man habe Straftaten verhindern wollen, kritisiert das Grundrechtekomitee: »Diese Art Prävention, die den Verdacht zum Ausgangspunkt macht, öffnet der Willkür Tür und Tor.«

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.: Der Frankfurter Polizei-Kessel am 1. Juni 2013. Bestellen unter: www.grundrechtekomitee.de/node/617

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