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Gericht: Abo-Fallen sind versuchter Betrug
Karlsruhe. Die Betreiber von sogenannten Abo-Fallen im Internet machen sich wegen versuchten Betrugs strafbar und müssen mit Haftstrafen rechnen. Europarechtliche Vorgaben ändern daran nichts, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Im aktuellen Fall hatte der Angeklagte im Internet einen Routenplaner betrieben, bei dem es für flüchtige Nutzer nur sehr schwer erkennbar war, dass sie sich mit der Nu...
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