Gericht: Abo-Fallen sind versuchter Betrug

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Karlsruhe. Die Betreiber von sogenannten Abo-Fallen im Internet machen sich wegen versuchten Betrugs strafbar und müssen mit Haftstrafen rechnen. Europarechtliche Vorgaben ändern daran nichts, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Im aktuellen Fall hatte der Angeklagte im Internet einen Routenplaner betrieben, bei dem es für flüchtige Nutzer nur sehr schwer erkennbar war, dass sie sich mit der Nutzung zum Abschluss eines dreimonatigen Abonnements für knapp 60 Euro verpflichteten. Der Angeklagte war deshalb vom Landgericht Frankfurt wegen versuchten Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der BGH verwarf nun die Revision des Angeklagten. AFP/nd

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