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Gemeinsames Recht auch nach einem Zerwürfnis
Sorgerecht
Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder gilt nach einem Gerichtsurteil auch nach einem Zerwürfnis von geschiedenen Eheleuten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/926579.gemeinsames-recht-auch-nach-einem-zerwuerfnis.html
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