Gemeinsames Recht auch nach einem Zerwürfnis

Sorgerecht

  • Lesedauer: 1 Min.
Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder gilt nach einem Gerichtsurteil auch nach einem Zerwürfnis von geschiedenen Eheleuten.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm lehnte es ab, einer geschiedenen Mutter die Alleinsorge für ihre neun und elf Jahre alten Kinder zu übertragen (OLG-Urteil vom 21. Januar 2014. Az. 2 UF 39/13).

Maßstab und Ziel der gemeinsamen Verantwortung sei allein das Kindeswohl und nicht die Lösung persönlicher Konflikte der Eltern, begründete das OLG die Entscheidung. Die Mutter hatte das alleinige Sorgerecht für die Kinder beantragt. Sie hatte das mit Kommunikationsproblemen zwischen ihr und dem Kindsvater begründet, unter denen auch die Kinder zu leiden hätten.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist ein Ausschluss von der elterlichen Sorge nicht gerechtfertigt. Der Mutter sei es zuzumuten, im Interesse des Kindeswohls mit dem Vater zu kooperieren. epd/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -