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Toilettenaufsicht muss einen Teil des Trinkgeldes erhalten

Zwei Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Die auf einem Sammelteller abgelegten Trinkgelder in einer öffentlichen Toilette gehören der Toilettenaufsicht und nicht dem Arbeitgeber.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/926593.toilettenaufsicht-muss-einen-teil-des-trinkgeldes-erhalten.html

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