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Familie von Asbest-Opfer siegt vor Gericht

Straßburg. Wird ein Mensch Opfer einer schleichend wirkenden Gefahrensubstanz wie etwa Asbest, können er oder seine Familie auch nach langer Zeit noch Schadenersatz beanspruchen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag geurteilt. Die Richter gaben den Hinterbliebenen eines Schweizer Bürgers recht, die wegen der Schweizer Verjährungsfrist von zehn Jahren für Personenschäd...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/926659.familie-von-asbest-opfer-siegt-vor-gericht.html

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