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Mindestwahlalter im Nordosten bleibt bei 18 Jahren

Schwerin. Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt in Mecklenburg-Vorpommern auch künftig die Teilnahme an Landtagswahlen verwehrt. Der Landtag in Schwerin lehnte am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und CDU eine Änderung des Wahlrechts ab. Grüne und LINKE hatten sich zuvor dafür stark gemacht, nach dem Beispiel von Bremen und Brandenburg auch in Mecklenburg-Vorpommern das Mindestwahl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/926737.mindestwahlalter-im-nordosten-bleibt-bei-jahren.html

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