Volles Wahlrecht für Betreute gefordert

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Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie haben den Ausschluss von unter Betreuung stehenden Behinderten vom Wahlrecht als verfassungswidrig kritisiert. Die Verbände unterstützen deshalb acht Betroffene, die gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2013 beim Bundestag Einspruch eingelegt haben, teilten die Organisationen am Sonntag mit. Erwogen werde auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Von der Wahl ausgeschlossen sind Menschen mit Behinderungen, für die »eine Betreuung in allen Angelegenheiten« bestellt ist. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet. epd/nd

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