Land droht Gerichtspleite

Zweifel an Gründen für Haasenburg-Schließung

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Potsdam. Nach der Schließung der Haasenburg-Jugendheime in Brandenburg droht dem Land möglicherweise eine Niederlage vor Gericht. Hintergrund sei, dass die von Bildungsministerin Martina Münch (SPD) eingesetzte Expertenkommission zwar Missstände benannt, aber keine akute Kindswohlgefährdung festgestellt und auch keine Schließung der Heime empfohlen habe, berichten die »Potsdamer Neuesten Nachrichten« am Montag unter Berufung auf Prozessunterlagen.

Münch hatte den Entzug der Betriebserlaubnis im Dezember unter anderem mit einer latenten Kindswohlgefährdung in den drei Einrichtungen bei Lübben und Beeskow begründet und sich dabei auf den Bericht der Kommission berufen. Die Anwälte der Haasenburg GmbH argumentierten nun, der Bescheid sei »willkürlich, aus politischen Motiven erlassen« worden, heißt es in dem Bericht. Zudem gehe aus einer Akte des Bildungsministeriums hervor, dass vor dem Entzug der Betriebserlaubnis intern davor gewarnt worden sei, dass der Bescheid rechtswidrig und schadenersatzbegründend sei.

In den Haasenburg-Heimen waren unter anderem Kinder und Jugendliche untergebracht, die als Gefahr für sich oder andere galten. Sie galten als Möglichkeit zur Unterbringung, wenn andere Maßnahmen der Jugendhilfe erfolglos geblieben waren. So sollten Einweisungen in die Jugendpsychiatrie oder den Strafvollzug vermieden werden. epd/nd

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