Hedgefonds unterliegen gegen Porsche

Gericht sieht keine Marktmanipulationen gegeben

  • Lesedauer: 2 Min.
Der Übernahmekrimi zwischen Porsche und VW kostete Anleger, viel Geld. Genau das verlangen Investoren von der Porsche SE zurück. In Stuttgart scheiterten nun die ersten Hedgefonds vor Gericht.

Stuttgart. Die Porsche Holding hat bei ihren zahlreichen Rechtsstreitigkeiten nach der Übernahmeschlacht um den Autobauer Volkswagen einen Teilerfolg errungen. Das Landgericht Stuttgart lehnte am Montag die Klage mehrerer Hedgefonds ab, die 1,36 Milliarden Euro Schadenersatz von der Porsche SE gefordert hatten.

Die US-Fonds hatten während Porsches Übernahmepoker um Volkswagen im Jahr 2008 viel Geld an der Börse verloren und fühlten sich rückblickend von Porsche getäuscht. Sie hatten der Porsche SE (PSE) in dem Zusammenhang informationsgestützte Marktmanipulationen vorgeworfen. Die PSE hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

»Selbst wenn den ehemaligen Vorständen von Porsche eine informationsgestützte Marktmanipulation vorzuwerfen wäre, folgt kein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch«, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Ein Sprecher der PSE bezeichnete das Urteil als »wichtigen Etappensieg«. Die Porsche SE hat wegen des Übernahmekrimis noch mehrere Klagen am Hals. Schauplätze juristischer Auseinandersetzungen sind unter anderem Braunschweig und Hannover. Die Kläger wollten sich noch nicht dazu äußern, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Im aktuellen Fall standen die damals veröffentlichten Pressemitteilungen im Mittelpunkt. 2008 hatte die PSE in einer von ihnen Spekulationen über eine Aufstockung der Anteile an Volkswagen auf 75 Prozent zurückgewiesen. Später hatte sie aber genau dies angekündigt. Die Kurse schossen daraufhin in die Höhe. Anleger, die auf sinkende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Genau das forderten die Fonds zurück.

Das Gericht hielt dies für unbegründet. In dem von der Klägerseite behaupteten Handeln der Porsche-Verantwortlichen habe man nichts vorsätzlich Sittenwidriges oder besonders Verwerfliches gefunden: »Sie (die PSE) war nicht verpflichtet, etwaige Übernahmepläne zu veröffentlichen«, sagte die Vorsitzende Richterin. Zudem habe Porsche lediglich Pressemitteilungen und nicht etwa fehlerhafte Pflichtmitteilungen an die Finanzwelt - sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen - verschickt, so das Gericht.

»Pressemitteilungen richten sich nicht speziell an potenzielle Anleger«, sagte die Vorsitzender Richterin. Deshalb werde ihnen am Aktienmarkt generell geringeres Vertrauen entgegengebracht. Ein Kausalzusammenhang zwischen den Pressemitteilungen von Porsche und den getätigten Kurswetten der Hedgefonds sei zudem nicht nachweisbar.

Was die jüngste Entscheidung für die weiteren Rechtsstreitigkeiten bedeutet, ist indes noch offen. Ein PSE-Sprecher sagte allerdings, das aktuelle Urteil bestätige die PSE »in der Auffassung, dass auch die Klagen in Braunschweig und Hannover unbegründet sind«. dpa/nd

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