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Aufruf zur Blockade in Büchel zulässig

Koblenz. Die Stadt Koblenz hat ein Flugblatt mit einem Aufruf zur friedlichen Blockade des Fliegerhorstes Büchel zu Unrecht verboten. Das Koblenzer Verwaltungsgericht wertete das Flugblatt - anders als die Stadt - nicht als Aufruf zu einer Straftat. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, muss bei Blockadeaktionen im Einzelfall entschieden werden, ob sie verwerflich sind. Geklagt hatte ein Demonstr...

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