Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Sonderurlaub auch für Nichtverheiratete
Berlin. Auch Nichtverheiratete dürfen bei Geburt eines Kindes Sonderurlaub nehmen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch. Geklagt hatte ein Beamter, dem am Tag der Niederkunft seiner nichtehelichen Lebensgefährtin kein Sonderurlaub gewährt worden war. Zur Begründung hieß es vom Arbeitgeber, er sei mit der Kindesmutter nicht verheiratet. epd/nd
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/927493.sonderurlaub-auch-fuer-nichtverheiratete.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.